Therapieangebot

Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte

Spätestens nach vier probatorischen Sitzungen muss der Antrag auf Genehmigung einer ambulanten Richtlinienpsychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie, zunächst mit bis zu 12 Stunden, oder als Langzeittherapie beantragt und durchgeführt werden. Die Dauer eine Behandlung ist abhängig von der Diagnose und der Schwere der Störung. Die Entscheidung über die Kostenübernahme der Langzeittherapie erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten, schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten.

Privat Versicherte/Beihilfeberechtigte

Bei privaten Krankenversicherungen oder bei einer Beihilfeberechtigung werden in der Regel bis zu drei probatotrische Sitzungen übernommen. Im Anschluss daran muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle gestellt werden. Für eine Kurzzeittherapie können bis zu 25 Stunden, und für eine Langzeittherapie bis 45 Stunden, beantragt werden. Die Dauer eine Behandlung ist abhängig von der Diagnose und der Schwere der Störung. Die Entscheidung über die Kostenübernahme der Therapie erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten.

Psychologische Beratung *

Psychologische Beratung bietet Ihnen professionelle Unterstützung schwierige Lebenssituationen oder Krisen besser zu bewältigen.

Hierzu zählen z.B. Partnerschaftsprobleme oder Selbsterfahrung.


* Diese Leistungen werden in der Regel nicht von Krankenkassen oder Krankenversicherungen übernommen.

© 2023 Antje Kollowa-Wich · Praxis für Psychotherapie
Diplom-Psychologin (Univ.) · Psychologische Psychotherapeutin
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