Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist ein Oberbegriff für wissenschaftlich anerkannte Verfahren zur Behandlung von seelischen Leiden. Die Wirksamkeit der zur Anwendung kommenden Methoden wurde in vielen Studien überprüft. Im Vordergrund einer Therapie stehen die therapeutischen Gespräche und die Vermittlung neuer Verhaltensfertigkeiten. Die Inhalte der therapeutischen Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Daneben können aber auch spezifische Techniken zum Einsatz kommen. Hierzu gehören z.B. Verhaltensübungen, Kommunikationstraining und Entspannungstechniken.
Indikation für eine Psychotherapie
Bei folgenden Beschwerden kann die Aufnahme einer Psychotherapie hilfreich sein:
- Ängste (dazu gehören Panikattacken, Krankheitsängste, soziale Phobien, spezifische Phobien z.B. Tierphobie, Agoraphobie)
- Anpassungsstörungen
- Burnout
- Depressionen (anhaltendes Gefühl von Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit und Freudlosigkeit)
- Essstörungen (Magersucht, Ess-Brech-Sucht, Übergewicht)
- Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline-Persönlichkeitsstörung)
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Psychosomatische und somatoforme Störungen (z.B. körperliche Beschwerden ohne organische Ursache oder mit einer psychischen Teilverursachung wie Reizdarmsyndrom, Tinnitus)
- Schlafstörungen (z.B. Insomnie, Hypersomnie)
- Schmerzstörung
- Sexuelle Störungen (z.B. Verlust von sexuellem Interesse, Erektionsstörungen)
- Störungen der Impulskontrolle (z.B. pathologisches Glücksspiel, Trichotillomanie, Kleptomanie)
- Zwänge (dazu gehören Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen wie z.B. Ordnungszwang, Waschzwang, Zählzwang)
Ablauf einer Psychotherapie
Nach einer persönlichen, psychotherapeutischen Sprechstunde erhält der Patient eine "Individuelle Patienteninformation - Formular PVT 11" mit dem Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde (Verdachtsdiagnose oder Diagnose) und der sich daraus ergebenen Empfehlung zum weiteren Vorgehen (ambulante Psychotherapie, Präventionsmaßnahme, Reha-Maßnahme, stationäre Behandlung ect.). Beim Vorliegen einer behandlungsbedürftigen, psychischen Störung kann sich eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie anschließen. Die Akutbehandlung dient der Vermeidung von Chronifizierungen und/oder der Krisenbehandlung. Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels einer ambulanten Psychotherapie. Diese beginnt mit mindestens zwei probatorischen Sitzungen, in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist. Für die psychologische Diagnostik kommen auch computergestützte, wissenschaftlich fundierte Testverfahren zum Einsatz und gemeinsam werden die Therapieziele erarbeitet.
Sofern Sie die Behandlungskosten nicht selbst zahlen, muss vor Aufnahme einer Psychotherapie ein Antrag bei der Krankenkasse bzw. Krankenversicherung/Beihilfestelle zur Sicherung der Kostenübernahme gestellt werden. Dem Antrag ist eine Bestätigung des Hausarztes oder behandelnden Psychiaters beizufügen ("Konsiliarbericht"), dass aus körperlichen Gründen eine Psychotherapie nicht kontraindiziert ist.