Kosten

Gesetzlich Krankenversicherte

Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die immer antragspflichtig ist. Gesetzlich krankenversicherte benötigen nur ihre Versichertenkarte bzw. eine Überweisung zur Psychotherapie, sofern sie am Hausarztmodell teilnehmen.

Selbstzahler *

Vor Beginn der Therapie wird ein schriftlicher Therapievertrag geschlossen, in dem die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie festgelegt werden.

Privat Krankenversicherte/Beihilfeberechtigte *

Viele private Krankenversicherungsunternehmen übernehmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Bitte klären Sie vorab mit Ihrem Versicherungsunternehmen bzw. der Beihilfestelle inwieweit eine ambulante Psychotherapie in Ihrem Krankenversicherungstarif enthalten ist bzw. ob diese ausgeschlossen oder auf eine bestimmte Stundenanzahl begrenzt ist.

Bitte klären Sie vorab:

  • Leistungsumfang für ambulante Psychotherapie (Anzahl der Therapiestunden die erstattet werden können, Kosten, Begrenzungen ect.)
  • Unterlagen für die Beantragung der Psychotherapie (Antrag, Formulare, Nachweise ect.)

Vor Beginn der Therapie wird ein schriftlicher Therapievertrag geschlossen, in dem die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie festgelegt werden.


*Für die Rechnungslegung ist die jeweils aktuell gültige Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP) in Anlehnung an den EBM (Einheitlicher Bemessungsmaßstab) maßgebend.

© 2023 Antje Kollowa-Wich · Praxis für Psychotherapie
Diplom-Psychologin (Univ.) · Psychologische Psychotherapeutin
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